Wir und besonders unsere Hunde freuen sich über Menschen, die während unserer Öffnungszeiten für Mitglieder mit unseren Hunden spazieren gehen oder sich auch bereit erklären, diesen etwas Gehorsam beizubringen. Dies hilft unseren Hunden, ihren Aufenthalt im Tierheim besser zu verkraften und erhöht ihre Vermittlungschancen.

Das Ausführen "fremder" Hunde birgt immer gewisse Gefahren in sich und daher sind einige Bedingungen an Gassigeher gestellt, welche auch von jedem Gassigeher schriftlich anzuerkennen und zu befolgen sind.

Seit kurzem haben wir für neue Mitglieder des Tierheimes, welche mit Hunden Gassi gehen möchten, eine Gassigeher-Informationsrunde. Selbstverständlich können an dieser Informationsrunde gerne auch "altgediente" Gassigeher teilnehmen.

Für neue Mitglieder ist es jedoch eine Voraussetzung, an dieser Informationsrunde teilzunehmen, bevor sie einen Hund anvertraut bekommen. Die Schulung hat einen theoretischen Teil, ca. 1,5 Stunden, mit einem anschließenden kurzem Gassi gehen. Beim kurzen gemeinsamen Spaziergang wird beobachtet, wer sicher ist und wer noch Hilfe benötigt. Die Leute welche noch sehr unsicher sind bekommen noch 1 - 2 mal einen ausgewählten, erfahrenen Gassigeher zur Seite gestellt, mit welchem sie gemeinsam mit Hund spazieren gehen. Im Tierheim hängen die Termine, zu denen sich Interessierte eintragen können, aus.

Diese Bedingungen sind:

  • Das Ausführen der Hunde ist aus versicherungsbedingten Gründen nur Mitgliedern des Tierschutzvereins e. V. gestattet.
  • Die Hunde sind immer an der Leine zu führen, da ein Hund einen Gassigeher nie so als Herrn anerkennt wie einen Besitzer.
  • Listenhunde (Pitbull, Staffordshire, Bullterrier) dürfen nur einzeln ausgeführt werden. Der Gassigeher muss einen Sachkundenachweis vorlegen.
  • Bei anderen Hundearten ist das Ausführen mehrerer Hunde gleichzeitig vorher mit dem Personal abzustimmen.
  • Hundeausführer haben ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Zur Vermittlung anstehende Tiere dürfen nicht während der Vermittlungszeit ausgeführt werden.

Bei allen Tieren, besonders bei Listenhunden, ist beim Ausführen eine besondere Sorgfaltspflicht zu wahren. Die in der Bevölkerung vorherrschende Angst und Vorurteile gerade bzgl. Pitbulls / Staffords sollte von den ehrenamtlichen Spaziergängern des Tierheims nicht noch durch provozierendes Verhalten gesteigert werden.

Sollte es durch Missachtung einer der o. a. Regeln zu einem Unfall kommen, übernimmt die Versicherung des Vereins keine Haftung für die entstandenen Schäden. Die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Mitglieds muss dann in diesem Fall die Kosten (welche nicht unerheblich sein können) übernehmen.

Unser Personal und erfahrene Gassigeher klären gerne über etwaige Eigenheiten des jeweiligen Hundes auf und geben Tipps hinsichtlich der Begegnung mit anderen Hunden, Joggern, Radfahrern oder Kindern u. ä. Insbesondere im Tierheim sind die Hunde an der Leine kurz zu nehmen, da ein permanentes Kommen und Gehen aufgrund unserer flexiblen Gassizeiten möglich ist und Beißereien an Engpässen wie Türen und Fluren nicht provoziert werden sollen.

Gassizeiten sind:

Monntag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 11.00 - 12.30 Uhr 15.30 - 18.30 Uhr
Mittwoch 11.00 - 12.30 Uhr 17.30 - 18.30 Uhr
Samstag 11.00 - 12.30 Uhr 16.00 - 18.00 Uhr
Sonntag und feiertags 11.00 - 16.00 Uhr