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Tierschutzverein |
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Einrichtung von kontrollierten Fütterungsplätzen
für Stadttauben
- Stadttauben finden in der Stadt kein artgerechtes Futter, im Winterhalbjahr
kaum Abfälle von Nahrungsmitteln. Deshalb müssen die Tauben
aus Gründen des Tierschutzes an kontrollierten Fütterungsplätzen
mit Futter versorgt werden, auch wenn in der Kommune ein Fütterungsverbot
besteht.
- Die Behauptung, daß das Füttern der Tauben ihre massive
Vermehrung zur Folge habe, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Durch
Domestikation und Zuchtwahl sind die Erbanlagen der Tauben so verändert,
daß sie ganzjährig und häufiger als die Wildform brüten,
gleichgültig, ob sie satt sind oder hungern. Daniel Haag-Wackernagel,
Biologe und Taubenspezialist aus Basel, weist in seiner 1984 erschienenen
Dissertation nach, daß hungernde Tauben sogar häufiger brüten
als satte und auch den größeren Bruterfolg haben. (Ein Beitrag
zur Ökologie der Stadttaube, Seite 115ff.)
- Kontrolliertes Füttern bewahrt Tauben vor dem Hungertod, ist
aber kein Beitrag zur Lösung des Stadttaubenproblems, da eine Geburtenkontrolle
nicht stattfinden kann, und die Kotbelastung von Gebäuden bestehen
bleibt. Deshalb sollte kontrolliertes Füttern mit dem Bau von betreuten
Taubenschlägen immer Hand in Hand gehen.
- Kontrollierte Fütterungsplätze sollten dort eingerichtet
werden, wo sich (viele) Tauben aufhalten, Taubenschläge aber noch
nicht gebaut sind oder mangels geeigneter Gebäude nicht gebaut
werden können. Im Umkreis von Taubenschlägen (200 bis 300m)
darf nicht gefüttert werden, da die Tauben den Schlag sonst nicht
annehmen.
- Kontrolliertes Füttern kann nicht, wie von zuständigen
Verwaltungen in manchen Kommunen mit Fütterungsverbot oftmals gefordert
wird, im Verborgenen, d.h. abgeschirmt von der Öffentlichkeit,
stattfinden. Tauben schließen sich, besonders in der kalten Jahreszeit,
zu großen Freßschwärmen (100 bis 200 Tiere und mehr)
zusammen und warten an höher gelegenen Plätzen auf den Fütterer.
Eine größere Zahl von Tauben wird sehr schnell wahrgenommen,
was Beschwerden, die ja mit der Geheimhaltung der Fütterungsplätze
vermieden werden sollten, zur Folge haben wird.
- Kontrollierte Fütterungsplätze sollten auf keinen Fall
dort eingerichtet werden, wo Tauben Ärgernis erregen (z.B. in Fußgängerzonen,
in der Nähe von Krankenhäusern, Kindergärten usw.), wo
Tauben gefährdet sind (durch Fußgänger, Radfahrer, Autos,
Straßenbahnen usw.) oder wo auf Gebäuden wartende Tauben
wegen Verkotung von Gebäudeteilen schnell für Ärger sorgen
würden.
- Ideale Plätze für kontrolliertes Füttern sind Grünanlagen
im Zentrum oder in Zentrumsnähe. Die Tauben warten in den Bäumen
auf ihren Fütterer, richten also keinen Schaden an Gebäuden
an.
- In Augsburg besteht kein Fütterungsverbot. Es sind aber kontrollierte
Fütterungsplätze eingerichtet, um das wilde Füttern soweit
wie möglich zu verhindern. Zwei der acht kontrollierten Fütterungsplätze
befinden sich in Grünanlagen im Zentrum der Stadt. Davon liegt
der eine an der Hauptverkehrsachse der Innenstadt, wo an einem mit hohen
Kastanien bestandenen Platz (Königsplatz) auch der Knotenpunkt
aller Straßenbahn- und zahlreicher Buslinien liegt. Tausende von
Menschen durchqueren den Park oder warten auf Straßenbahnen und
Busse und werden Zeugen der täglichen Taubenfütterung. Beschwerden
gibt es nur ganz selten.
- Die für die Stadttauben zuständige Verwaltung verliert
keineswegs ihr Gesicht, wenn sie trotz Fütterungsverbot kontrollierte
Fütterungsplätze mit überzeugender Begründung einrichtet.
In Presseveröffentlichungen sollte aber darauf hingewiesen werden,
daß die Ausnahmeregelung nur für ganz bestimmte Personen
gilt und das Fütterungsverbot weiterhin besteht.
- Personen, die an den ausgewiesenen Plätzen die Tauben mit artgerechtem
Körnerfutter (Weizen, Erbsen, Mais, verschiedene Kleinsaaten) versorgen,
sollten tierlieb, menschenfreundlich und absolut zuverlässig sein.
Sie sollten eine von der örtlichen Tierschutzorganisation (Tierschutzverein,
Arbeitsgruppe Stadttauben etc.) und der Stadt ausgestellte Mitarbeiterkarte
(Ausweis) besitzen, die sie auf Verlangen vorzeigen können.
Optimale Durchführung der Fütterung:
- Gefüttert sollte zweimal täglich werden, am Morgen zwischen
8.00 und 9.00 Uhr und am Nachmittag zwischen 16.00 und 17.00 Uhr, so
daß zu einen Täuber und Täubinnen, die abwechselnd brüten,
an Futter gelangen können und zum andern, die Tauben (zur Vermeidung
von Ärger) keine langen Wartezeiten haben. Die Fütterung am
Morgen ist die wichtigere.
- Das Füttern sollte regelmäßig und möglichst immer
von der gleichen Person, die die Tauben an ihrem Äußeren
(Kleidung, Gang, Taschen etc.) schon von weitem erkennen, durchgeführt
werden.
- Das Futter sollte weiträumig gestreut werden, so daß auch
die schwächeren Tauben sofort ans Futter gelangen können.
- Es sollte nur soviel Futter ausgestreut werden, wie die Tauben in
maximal zehn Minuten verzehrt haben. Der Fütterer sollte in dieser
Zeit vor Ort bleiben, um in Bedarfsfall Auskunft geben zu können.
Mit freundlicher Genehmigung von
Rudolf Reichert, Pflugstraße 30, 86719 Augsburg,
Tel. + Fax: 0821-86994
Bundesarbeitsgruppe (BAG) Stadttauben
(AG bei "Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner"
e.V.)
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