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Kann das Stadttaubenproblem mit Hilfe
von Fütterungsverboten wirksam und tierschutzgerecht gelöst
werden?
Rudolf Reichert
Als Mitarbeiter der 1996 beim Bundesverband "Menschen für Tierrechte"
e.V. gegründeten Bundesarbeitsgruppe (BAG) Stadttauben bin ich zuständig
für die Erstellung von Informationsmaterial sowie die Beratung von
Kommunen und Taubenschützern. Außerdem realisiere ich zusammen
mit einigen ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern in Augsburg seit 1995
das von der BAG Stadttauben erarbeitete Konzept zur tierschutzgerechten
Regulierung der Stadttaubenpopulation.
Durch meine intensive Beschäftigung mit der Fachliteratur, meine
vielen bundesweiten Kontakte und durch Gespräche mit Behörden
und Tierschützern in zahlreichen Städten konnte ich auch zum
Problembereich "Fütterungsverbote für Stadttauben"
umfassende Erkenntnisse gewinnen und Erfahrungen sammeln.
Das Thema muß unter mehreren Aspekten behandelt
werden:
1. Sind Fütterungsverbote
wirksam?
(d.h.: Können Fütterungsverbote einen Beitrag leisten zur
Reduzierung der Taubenpopulation und damit zur Kotentlastung von Fassaden,
Simsen, Dächern, Innenhöfen, Balkonen, usw.?) |
Der Erlaß eines Fütterungsverbotes ist in der Regel die mehr
oder weniger arbeits- und kostenneutrale Reaktion zuständiger Verwaltungen
auf den Druck von Bürgern, die von Stadttaubenproblemen betroffen
oder einfach negativ gegen Tauben eingestellt sind.
Dabei stützen sich die Verwaltungen auf die sicher für Wildtiere
geltenden Aussagen von Artenschützern, daß die Populationsgröße
einer Tierart vom Nahrungsangebot abhängig ist.
Fütterungsverbote für Stadttauben werden in manchen Bundesländern
schon seit über 20 Jahren erlassen. Meines Wissens aber gibt es in
der Bundesrepublik Deutschland keine Stadt, die behauptet oder behaupten
könnte, mit Hilfe eines Fütterungsverbotes das Stadttaubenproblem
gemindert oder gar gelöst zu haben.
Die Gründe hierfür sind folgende:
-
Fütterungsverbote
beziehen sich nur auf die Futtergaben der Taubenfreunde, nicht aber
auf die Abfälle der Wohlstandsgesellschaft (Freiluftgastronomie,
Imbißstände), von denen zahlreiche Stadttauben zumindest
in der warmen Jahreszeit aufgrund ihrer großen Anpassungsfähigkeit
leben, oder besser: Überleben, können. Bei einem Gespräch
mit Behördenvertretern in Stuttgart sagte dazu der dortige Leiter
des Ordnungsamtes: Unser Problem sind nicht in erster Linie die 15 oder
20 Taubenfütterer, sondern die Abfälle der Freiluftgastronomie.
- Fütterungsverbote könnten, wenn überhaupt, nur mit
großem personellen und finanziellen Aufwand kontrolliert werden.
Trotz des Verbots gibt es in allen Städten genügend Taubenfreunde,
die das Verbot mißachten und oft mit raffinierten Methoden Futter
an die Tiere verteilen. Wie sich vielfach gezeigt hat, lassen sich Taubenfreunde
auch durch Bußgelder und Beugehaft (so etwa in Stuttgart) nicht
abhalten. Aus einigen Städten ist mir bekannt, daß Menschen,
die sich bisher um Tauben nicht gekümmert haben, nach dem Erlaß
eines Fütterungsverbots begannen, sich den Taubenfütterern
anzuschließen. Aus anderen Städten konnte ich erfahren, daß
Taubenfüttern regelrecht generalstabsmäßig organisiert
wird.
- Viele Kommunen verzichten wegen mangelnder flächendeckender Kontrollmöglichkeiten
auf die Verfolgung von Taubenfütterern mit Bußgeldern oder
Haftstrafen. Einzelne Kommunen erlassen Fütterungsverbote aus dem
genannten Grund erst gar nicht. So hat etwa die Stadt Augsburg mit folgender
Begründung auf den Erlaß eines Fütterungsverbotes verzichtet:
Fütterungsverbote sind nicht kontrollierbar - Taubenfütterer
würden auf die Nacht ausweichen und damit das Rattenproblem verstärken.
2. Sind Fütterungsverbote
tierschutzgerecht?
d.h. Führen nicht Fütterungsverbote zu Schmerzen, Leiden
und Schäden bei Tauben und stellen somit einen Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz dar? |
- Stadttauben sind keine Wildtauben, sondern verwilderte Haustauben.
Der Mensch hat in einer 6500 Jahre dauernden Domestikation die Felsentaube,
die Stammform aller Haustaubenrassen, durch Züchtung nach seinen
Vorstellungen geformt. Er hat ihre Fruchtbarkeit gesteigert (ganzjähriges
Brüten), ihre Scheu vor dem Menschen gemindert und eine große
Zahl von Rassen geschaffen. Diese veränderten Tauben haben sich
im Laufe der Zeit immer auch wieder in den Städten niedergelassen,
sich verpaart und eine Vielfalt von Taubenpopulationen hervorgebracht.
Tauben
sind von Natur aus Körner- und Samenfresser. Natürliches Futter
aber steht ihnen in der Stadt nur in äußerst geringem Umfang
zur Verfügung (etwa Samen von Wildkräutern). Da Nahrungsabfälle
nur während der warmen Jahreszeit vorhanden sind und wegen des
Vitamin- und Mineralstoffmangels zu Mangelernährung führen,
sind die Stadttauben, um gesund überleben zu können, auf die
Fütterung der Taubenfreunde mit artgerechtem Körnerfutter
angewiesen.
- Stadttauben brüten ganzjährig. Auch hungernde Tauben brüten
nachweislich, können aber bei Futtermangel ihre Nestlinge nicht
aufziehen oder nur geschwächt oder krank in die Selbständigkeit
entlassen. Bei Tauben brüten und füttern beide Elternteile.
Fällt infolge von Hunger und tödlicher Erkrankung ein Elternteil
aus, sind die Nestlinge oder Jungtauben dem Hungertod preisgegeben.
Hierbei handelt es sich um Tierquälerei und damit um einen Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz, auch wenn das Gerichte und Behörden
zur Zeit noch anders beurteilen.
Die
durch Fütterungsverbote geschwächten Tauben leiden häufig
unter Darmerkrankungen mit der Folge, daß sie flüssigen Kot
ausscheiden, der in Form von Schlieren die Fassaden von Gebäuden
verschandelt. Dagegen setzen die durch artgerechtes Futter gesund erhaltene
Tauben einen geformten, trockenen Kot ab.
- Ließe sich ein Fütterungsverbot in der Praxis durchsetzen,
d.h. könnte man durch konsequente Überwachung verhindern,
daß Futter ausgestreut wird, und ließe sich zusätzlich
die Verringerung der Nahrungsabfälle erreichen, käme es vermehrt
zum Hungertod von Nestlingen und Jungvögeln und zur Schwächung
und zu Krankheiten bei erwachsenen Tieren.
Aus diesem Grunde rechnet Prof. Dr. Nicolai, ehemals wissenschaftlicher
Direktor des Instituts für Vogelforschung "Vogelwarte Helgoland"
konsequent durchgeführte Fütterungsverbote den Tötungsmaßnahmen
zu. In einem Schreiben vom 23.01.1992 heißt es: "Meine Beurteilung
der Folgen eines totalen Fütterungsverbots für Stadttauben
habe ich schon vor Jahren geäußert. Die in den Städten
lebenden verwilderten Tauben sind vollständig vom Menschen abhängig.
Ein konsequent durchgeführtes Fütterungsverbot ist daher eine
Methode der Reduzierung der Stadttauben durch langsamen Hungertod."
3. Wie wirken sich Fütterungsverbote
auf die zwischenmenschlichen
Beziehungen und auf die Mensch-Tier-Beziehung aus? |
- Fütterungsverbote fördern das Denunziantentum. Menschen,
die in der Regel von Tauben in keiner Weise belästigt werden, lauern
Taubenfütterern auf, beschimpfen und bedrohen sie oder bringen
sie zur Anzeige. Kleingeister sehen sich plötzlich in der Situation,
Macht über andere ausüben und Aggressionen ablassen zu können.
Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang auch zu Tätlichkeiten
gegen Taubenfütterer und zu Übergriffen auf Tauben.
- In Städten, wo Fütterungsverbote erlassen wurden, sind Medienberichte
fast immer taubenfeindlich. Mit falschen Behauptungen (Gesundheitsgefährdungen)
und Halbwahrheiten (Zerstörung von Bausubstanz) wird Stimmung gegen
die Tauben gemacht. Das hat zur Folge, daß Tauben schließlich
als Freiwild gesehen werden, mit dem man nach Belieben verfahren kann.
Es sind aus vielen Städten mit Fütterungsverbot Fälle
bekannt, daß Eltern tolerieren, ja sogar dazu anspornen, daß
ihre Kinder mit dem Fahrrad in Futter suchende Taubenschwärme fahren,
nach Tauben treten oder sie mit Steinen bewerfen. Das Ziel, Kinder zur
"Ehrfurcht vor dem Leben" (Albert
Schweitzer) zu erziehen, wird hier in sein Gegenteil verkehrt.
- In Städten, wie etwa Augsburg, wo ein Fütterungsverbot nicht
erlassen wurde, wo ein Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der
Taubenpopulation erfolgreich realisiert wird und demnach die Medien
taubenfreundlich berichten, werden Tauben und Taubenfreunde so gut wie
nicht belästigt.
Zusammenfassung:
Fütterungsverbote sind, wie dargelegt, keine geeignete Maßnahme,
das Stadttaubenproblem zu minimieren oder gar zu lösen. Sie sind,
wie sich in vielen Städten seit Jahrzehnten gezeigt hat, nicht zu
kontrollieren und daher unwirksam, mißachten das Tierschutzgesetz,
widersprechen dem Tierschutzgedanken, belasten zwischenmenschliche Beziehungen
und fördern den Haß gegenüber unschuldigen und wehrlosen
Tieren.
Die Alternative:
An Stelle eines Fütterungsverbots sollte in einigen Stadtteilen mit
großem Taubenbesatz das Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung
der Stadttaubenpopulation mit betreuten Taubenschlägen eingeführt
werden. In den Schlägen werden die Tauben zu ihrer Gesunderhaltung
mit artgerechtem Futter versorgt, die frisch gelegten Eier werden zur
Verhinderung von Nachwuchs durch Attrappen ersetzt. Für Tauben, die
(noch) nicht in Schläge kommen können, sollten ausreichend kontrollierte
Futterplätze eingerichtet werden.
Daneben aber sollte alles unternommen werden, um wildes Füttern
an ungeeigneten Plätzen mit nicht artgerechtem Futter zu unterbinden.
Mit freundlicher Genehmigung von
Rudolf Reichert, Pflugstraße 30, 86719 Augsburg, Tel. + Fax: 0821-86994
Bundesarbeitsgruppe (BAG) Stadttauben
(AG bei "Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner"
e.V.)
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