| LEBENDFANGAKTION |
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Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation
„Lebendfang-Aktion“ eines Schädlingsbekämpfers in Hanau Obwohl bereits von amtlicher Seite (1989 Bundesgesundheitsamt, 2001 Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) der Einstufung der verwilderten Haustaube als Schädling (§ 13, Absatz 1, Bundesseuchengesetz) nicht mehr zugestimmt wurde, werden weiterhin bei vermeintlichen Tauben-„Problemen“ die Bürger auch von behördlicher Seite i.d.R. angehalten, einen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Einige Schädlingsbekämpfer versprechen leichtgläubigen Bürgern, die Tauben lebend zu fangen und andernorts wieder frei zu lassen - durch das Wegfangen wäre dieses Problem behoben. Diese Behauptung ist schlichter Unsinn, denn die Tiere würden auf Grund ihrer Standorttreue sofort in ihren Lebensraum zurückkehren oder an einem anderen Ort für eine Überpopulation sorgen. Zu den grausamen Folgen solcher tierschutzwidrigen Aktionen gehört auch, dass Nestlinge bzw. unselbständige Jungvögel in ihren Verstecken verhungern oder erfrieren, da für die Brutpflege beide Elternteile unentbehrlich sind. Dies wird aber billigend in Kauf genommen. Nachfolgend Fotos einer solchen „Lebend-Fangaktion“ im Sommer 2008 in Hanau durch einen hier namentlich bekannten Schädlingsbekämpfer: Die auf einem Flachdach eingefangenen Tiere wurden bei glühender Hitze - ohne Schatten und Wasser - sich selbst überlassen. Wenn sie dabei nicht qualvoll eingingen, wurden sie offensichtlich durch den Schädlingsbekämpfer getötet. Proteste von Zeugen und Alarmierung des Tierschutzvereins Hanau mit sofortiger Reaktion setzten der schon einige Wochen andauernden Aktion ein schnelles Ende. Wie viele solcher Vernichtungsmaßnahmen verlaufen still und von der Öffentlichkeit unbeachtet?
Informationen der Bundesarbeitsgruppe Stadttauben (BAG): Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stadttauben: Thema Fütterungsverbote:
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